Gedenksteine und Grabmäler sind immer dann als Denkmal anzunehmen, wenn sie künstlerisch bearbeitet wurden. Wenn die Steine jedoch lediglich mit einer einfachen Inschrift
versehen wurden oder dort eine Inschriftenplatte angebracht wurde, dann sind sie wie eine Gedenktafel zwar ein Werk des Gedenkens, jedoch kein Denkmal.